Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen
(Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

vom 20.07.2001 (BGBl. I S. 1714), Stand: 29.11.2018
Gliederungsnummer: 751-1-8

Zuletzt geändert durch:

  • Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2034)

    Inhaltsübersicht

    Inhaltsübersicht

    Inhaltsübersicht

    Teil 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1 Zweckbestimmung

    § 2 Anwendungsbereich

    § 2 Anwendungsbereich

    § 3 Begriffsbestimmungen

    § 3 Begriffsbestimmungen

    § 3 Begriffsbestimmungen

    § 3 Begriffsbestimmungen

    § 3 Begriffsbestimmungen

    Teil 2 Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten

    Kapitel 1 Strahlenschutzgrundsätze, Grundpflichten und allgemeine Grenzwerte

    § 4 Rechtfertigung

    § 4 Rechtfertigung

    § 4 Rechtfertigung

    § 5 Dosisbegrenzung

    § 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung

    Kapitel 2 Genehmigungen, Zulassungen, Freigabe

    Abschnitt 1 Umgang mit radioaktiven Stoffen

    § 7 Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen

    § 8 Genehmigungsfreier Umgang; genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

    § 8 Genehmigungsfreier Umgang; genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

    § 9 Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen

    § 10 Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

    § 10 Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

    Abschnitt 2 Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

    § 11 Genehmigungsbedürftige Errichtung und genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

    § 11 Genehmigungsbedürftige Errichtung und genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

    § 12 Genehmigungsfreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

    § 12 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

    § 12a Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

    § 13 Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

    § 14 Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

    Abschnitt 3 Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen

    § 15 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen

    Abschnitt 4 Beförderung radioaktiver Stoffe

    § 16 Genehmigungsbedürftige Beförderung

    § 16 Genehmigungsbedürftige Beförderung

    § 17 Genehmigungsfreie Beförderung

    § 17 Genehmigungsfreie Beförderung

    § 17 Genehmigungsfreie Beförderung

    § 17 Genehmigungsfreie Beförderung

    § 17 Genehmigungsfreie Beförderung

    § 18 Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung

    § 18 Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung

    § 18 Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung

    § 18 Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung

    § 18 Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung

    Abschnitt 5 Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

    § 19 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

    § 19 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

    § 19 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

    § 20 Anzeigebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

    § 20 Anzeigebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

    § 20 Anzeigebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

    § 21 Genehmigungs- und anzeigefreie grenzüberschreitende Verbringung

    § 21 Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

    § 22 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung

    § 22 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung

    § 22 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung

    Abschnitt 6 Medizinische Forschung

    § 23 Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung

    § 24 Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung

    § 24 Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung

    Abschnitt 7 Bauartzulassung

    § 25 Verfahren der Bauartzulassung

    § 25 Verfahren der Bauartzulassung

    § 25 Verfahren der Bauartzulassung

    § 26 Zulassungsschein und Bekanntmachung der Bauart

    § 27 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung und des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

    Abschnitt 8 Ausnahmen

    § 28 Ausnahmen von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige

    Abschnitt 9 Freigabe

    § 29 Voraussetzungen für die Freigabe

    § 29 Voraussetzungen für die Freigabe

    § 29 Voraussetzungen für die Freigabe

    § 29 Voraussetzungen für die Freigabe

    § 29 Voraussetzungen für die Freigabe

    Kapitel 3 Anforderungen bei der Nutzung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung

    Abschnitt 1 Fachkunde im Strahlenschutz

    § 30 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

    § 30 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

    § 30 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

    Abschnitt 2 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

    § 31 Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte

    § 31 Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte

    § 32 Stellung des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

    § 33 Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

    § 33 Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

    § 33 Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

    § 33 Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

    § 34 Strahlenschutzanweisung

    § 35 Auslegung oder Aushang der Verordnung

    Abschnitt 3 Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen; physikalische Strahlenschutzkontrolle

    § 36 Strahlenschutzbereiche

    § 37 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

    § 37 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

    § 38 Unterweisung

    § 38 Unterweisung

    § 39 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

    § 40 Zu überwachende Personen

    § 40 Zu überwachende Personen

    § 41 Ermittlung der Körperdosis

    § 41 Ermittlung der Körperdosis

    § 42 Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht

    § 42 Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht

    § 43 Schutzvorkehrungen

    § 44 Kontamination und Dekontamination

    § 44 Kontamination und Dekontamination

    § 45 Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen

    Abschnitt 4 Schutz von Bevölkerung und Umwelt bei Strahlenexpositionen aus Tätigkeiten

    § 46 Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung

    § 47 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

    § 48 Emissions- und Immissionsüberwachung

    Abschnitt 5 Schutz vor sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen

    § 49 Sicherheitstechnische Auslegung für den Betrieb von Kernkraftwerken, für die standortnahe Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und für Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle

    § 50 Begrenzung der Strahlenexposition als Folge von Störfällen bei sonstigen Anlagen und Einrichtungen und bei Stilllegungen

    § 51 Maßnahmen bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen

    § 52 Vorbereitung der Brandbekämpfung

    § 53 Vorbereitung der Schadensbekämpfung bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen

    Abschnitt 6 Begrenzung der Strahlenexposition bei der Berufsausübung

    § 54 Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen

    § 55 Schutz bei beruflicher Strahlenexposition

    § 56 Berufslebensdosis

    § 57 Dosisbegrenzung bei Überschreitung

    § 58 Besonders zugelassene Strahlenexpositionen

    § 59 Strahlenexposition bei Personengefährdung und Hilfeleistung

    § 59 Strahlenexposition bei Personengefährdung und Hilfeleistung

    Abschnitt 7 Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen

    § 60 Erfordernis der arbeitsmedizinischen Vorsorge

    § 60 Erfordernis der arbeitsmedizinischen Vorsorge

    § 61 Ärztliche Bescheinigung

    § 62 Behördliche Entscheidung

    § 62 Behördliche Entscheidung

    § 63 Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge

    § 63 Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge

    § 63 Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge

    § 64 Ermächtigte Ärzte

    § 64 Ermächtigte Ärzte

    Abschnitt 8 Sonstige Anforderungen

    § 65 Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe

    § 66 Wartung, Überprüfung und Dichtheitsprüfung

    § 66 Wartung, Überprüfung und Dichtheitsprüfung

    § 66 Wartung, Überprüfung und Dichtheitsprüfung

    § 66 Wartung, Überprüfung und Dichtheitsprüfung

    § 67 Strahlungsmessgeräte

    § 67 Strahlungsmessgeräte

    § 68 Kennzeichnungspflicht

    § 68 Kennzeichnungspflicht

    § 69 Abgabe radioaktiver Stoffe

    § 69 Abgabe radioaktiver Stoffe

    § 69a Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

    § 70 Buchführung und Mitteilung

    § 70 Buchführung und Mitteilung

    § 70 Buchführung und Mitteilung

    § 70a Register über hochradioaktive Strahlenquellen

    § 71 Abhandenkommen, Fund, Erlangung der tatsächlichen Gewalt

    § 71 Abhandenkommen, Fund, Erlangung der tatsächlichen Gewalt

    § 71 Abhandenkommen, Fund, Erlangung der tatsächlichen Gewalt

    Abschnitt 9 Radioaktive Abfälle

    § 72 Planung für Anfall und Verbleib radioaktiver Abfälle

    § 73 Erfassung

    § 73 Erfassung

    § 74 Behandlung und Verpackung

    § 74 Behandlung und Verpackung

    § 75 Pflichten bei der Abgabe radioaktiver Abfälle

    § 76 Ablieferung

    § 77 Ausnahmen von der Ablieferungspflicht

    § 78 Zwischenlagerung

    § 78 Zwischenlagerung

    § 79 Umgehungsverbot

    Kapitel 4 Besondere Anforderungen bei der medizinischen Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung

    Abschnitt 1 Heilkunde und Zahnheilkunde

    § 80 Rechtfertigende Indikation

    § 80 Rechtfertigende Indikation

    § 81 Beschränkung der Strahlenexposition

    § 82 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

    § 82 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

    § 82 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

    § 83 Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung

    § 83 Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung

    § 83 Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung

    § 84 Bestrahlungsräume

    § 85 Aufzeichnungspflichten

    § 85 Aufzeichnungspflichten

    § 86 Anwendungen am Menschen außerhalb der Heilkunde oder Zahnheilkunde

    Abschnitt 2 Medizinische Forschung

    § 87 Besondere Schutz- und Aufklärungspflichten

    § 87 Besondere Schutz- und Aufklärungspflichten

    § 88 Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für einzelne Personengruppen

    § 88 Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für einzelne Personengruppen

    § 89 Mitteilungs- und Berichtspflichten

    § 89 Mitteilungs- und Berichtspflichten

    § 90 Schutzanordnung

    § 91 Deckungsvorsorge im Falle klinischer Prüfungen

    § 91 Deckungsvorsorge im Falle klinischer Prüfungen

    § 92 Ethikkommission

    § 92 Ethikkommission

    Kapitel 5 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der Tierheilkunde

    § 92a Beschränkung der Strahlenexposition bei Tierbegleitpersonen

    § 92b Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

    Teil 3 Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten

    Kapitel 1 Grundpflichten

    § 93 Dosisbegrenzung

    § 94 Dosisreduzierung

    Kapitel 2 Anforderungen bei terrestrischer Strahlung an Arbeitsplätzen

    § 95 Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe an Arbeitsplätzen

    § 95 Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe an Arbeitsplätzen

    § 95 Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe an Arbeitsplätzen

    § 96 Dokumentation und weitere Schutzmaßnahmen

    § 96 Dokumentation und weitere Schutzmaßnahmen

    Kapitel 3 Schutz der Bevölkerung bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

    § 97 Überwachungsbedürftige Rückstände

    § 97 Überwachungsbedürftige Rückstände; unzulässige Verbringung

    § 98 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung

    § 98 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung

    § 98 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung

    § 99 In der Überwachung verbleibende Rückstände

    § 100 Mitteilungspflicht, Rückstandskonzept, Rückstandsbilanz

    § 100 Mitteilungspflicht, Rückstandskonzept, Rückstandsbilanz

    § 100 Mitteilungspflicht, Rückstandskonzept, Rückstandsbilanz

    § 101 Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken

    § 101 Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken

    § 102 Überwachung sonstiger Materialien

    § 102 Überwachung sonstiger Materialien

    Kapitel 4 Kosmische Strahlung

    § 103 Schutz des fliegenden Personals vor Expositionen durch kosmische Strahlung

    Kapitel 5 Betriebsorganisation

    § 104 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

    Teil 4 Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe zu Produkten

    § 105 Unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und unzulässige Aktivierung

    § 105 Unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und unzulässige Aktivierung

    § 105 Unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und unzulässige Aktivierung

    § 105 Unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und unzulässige Aktivierung

    § 106 Genehmigungsbedürftiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und genehmigungsbedürftige Aktivierung

    § 106 Genehmigungsbedürftiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und genehmigungsbedürftige Aktivierung

    § 107 Genehmigungsvoraussetzungen für den Zusatz von radioaktiven Stoffen und die Aktivierung

    § 107 Genehmigungsvoraussetzungen für den Zusatz von radioaktiven Stoffen und die Aktivierung

    § 107 Genehmigungsvoraussetzungen für den Zusatz von radioaktiven Stoffen und die Aktivierung

    § 108 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern

    § 108 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern

    § 108 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern

    § 109 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern

    § 109 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern

    § 110 Rückführung von Konsumgütern

    Teil 5 Gemeinsame Vorschriften

    Kapitel 1 Berücksichtigung von Strahlenexpositionen

    § 111 Festlegungen zur Ermittlung der Strahlenexposition; Duldungspflicht

    § 111 Festlegungen zur Ermittlung der Strahlenexposition; Duldungspflicht

    § 111 Festlegungen zur Ermittlung der Strahlenexposition; Duldungspflicht

    § 112 Strahlenschutzregister

    § 112 Strahlenschutzregister

    Kapitel 2 Befugnisse der Behörde

    § 113 Anordnung von Maßnahmen

    § 114 Behördliche Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften

    Kapitel 3 Formvorschriften

    § 115 Schriftform und elektronische Form

    § 115 Schriftform und elektronische Form

    § 115 Schriftform und elektronische Form

    § 115 Elektronische Kommunikation

    Kapitel 4 Ordnungswidrigkeiten

    § 116 Ordnungswidrigkeiten

    § 116 Ordnungswidrigkeiten

    § 116 Ordnungswidrigkeiten

    § 116 Ordnungswidrigkeiten

    Kapitel 5 Schlussvorschriften

    § 117 Übergangsvorschriften

    § 117 Übergangsvorschriften

    § 117 Übergangsvorschriften

    § 117 Übergangsvorschriften

    § 118 Abgrenzung zu anderen Vorschriften, Sanierung von Hinterlassenschaften

    § 118 Abgrenzung zu anderen Vorschriften, Sanierung von Hinterlassenschaften

    § 118 Abgrenzung zu anderen Vorschriften, Sanierung von Hinterlassenschaften

    Anlage I (zu §§ 8, 12, 17, 21) Genehmigungsfreie Tätigkeiten

    Anlage I (zu §§ 8, 12, 17, 21) Genehmigungsfreie Tätigkeiten

    Anlage I (zu §§ 8, 12, 17, 21) Genehmigungsfreie Tätigkeiten

    Anlage II (zu §§ 9, 14, 107) Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen

    Anlage III (zu §§ 3, 8, 10, 18, 20, 29, 43, 44, 45, 50, 53, 65, 66, 68, 70, 71, 105, 106, 107, 117) Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht

    Anlage III (zu §§ 3, 8, 10, 18, 20, 29, 43, 44, 45, 50, 53, 65, 66, 68, 70, 71, 105, 106, 107, 117) Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht

    Anlage III (zu §§ 3, 8, 10, 18, 20, 29, 43, 44, 45, 50, 53, 65, 66, 68, 70, 71, 105, 106, 107, 117) Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht

    Anlage III (zu §§ 3, 8, 10, 18, 20, 29, 43, 44, 45, 50, 53, 65, 66, 68, 70, 71, 105, 106, 107, 117) Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht

    Anlage III (zu §§ 3, 8, 10, 18, 20, 29, 43, 44, 45, 50, 53, 65, 66, 68, 70, 71, 105, 106, 107, 117) Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht

    Anlage IV (zu § 29) Festlegungen zur Freigabe

    Teil A Allgemeines

    Teil A Allgemeines

    Teil A Allgemeines

    Teil B Uneingeschränkte Freigabe

    Teil B Uneingeschränkte Freigabe

    Teil C Freigabe zur Beseitigung

    Teil C Freigabe zur Beseitigung

    Teil D Freigabe von Gebäuden

    Teil E Freigabe von Bodenflächen

    Teil E Freigabe von Bodenflächen

    Teil E Freigabe von Bodenflächen

    Teil F Freigabe von Bauschutt und Bodenaushub

    Teil F Freigabe von Bauschutt und Bodenaushub

    Teil G Freigabe von Metallschrott zur Rezyklierung

    Teil G Freigabe von Metallschrott zur Rezyklierung

    Anlage V (zu § 25) Voraussetzungen für die Bauartzulassung von Vorrichtungen

    Teil A Geräte und andere Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind

    Teil A Geräte und andere Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind

    Teil A Geräte und andere Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind

    Teil B Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

    Teil C Antragsunterlagen für die Bauartzulassung nach § 25

    Anlage VI (zu §§ 3, 47, 49, 55, 95, 117) Dosimetrische Größen, Gewebe- und Strahlungs-Wichtungsfaktoren

    Teil A Messgrößen für äußere Strahlung

    Teil B Berechnung der Körperdosis

    Teil C Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktors und des Gewebe-Wichtungsfaktors

    Teil D Berechnung der Organ-Folgedosis und der effektiven Folgedosis

    Anlage VII (zu §§ 29 und 47) Annahmen bei der Ermittlung der Strahlenexposition

    Teil A Expositionspfade

    Teil A Expositionspfade

    Teil B Lebensgewohnheiten

    Teil B Lebensgewohnheiten

    Teil C Übrige Annahmen

    Teil D Maximal zulässige Aktivitätskonzentration aus Strahlenschutzbereichen

    Teil D Maximal zulässige Aktivitätskonzentration aus Strahlenschutzbereichen

    Anlage VIII (zu §§ 61, 62, 63)

    Anlage VIII (zu §§ 61, 62, 63)

    Anlage IX (zu § 68) Strahlenzeichen

    Anlage X (zu §§ 72 bis 79) Radioaktive Abfälle: Benennung, Buchführung, Transportmeldung

    Anlage X (zu §§ 72 bis 79) Radioaktive Abfälle: Benennung, Buchführung, Transportmeldung

    Anlage X (zu §§ 72 bis 79) Radioaktive Abfälle: Benennung, Buchführung, Transportmeldung

    Anlage XI (zu §§ 93, 95, 96) Arbeitsfelder, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische Strahlungsquellen auftreten können

    Teil A Arbeitsfelder mit erhöhten Radon-222-Expositionen

    Teil B Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte ohne Radon

    Teil B Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte ohne Radon

    Teil B Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte

    Anlage XII (zu §§ 97 bis 102) Verwertung und Beseitigung überwachungsbedürftiger Rückstände

    Teil A Liste der zu berücksichtigenden Rückstände

    Fußnote:
    12) Expositionen durch Radionuklide der U-235-Zerfallsreihe sind dabei berücksichtigt und müssen nicht gesondert betrachtet werden.

    Teil A Liste der zu berücksichtigenden Rückstände

    Fußnote:
    12) Expositionen durch Radionuklide der U-235-Zerfallsreihe sind dabei berücksichtigt und müssen nicht gesondert betrachtet werden.

    Teil B Überwachungsgrenzen für Rückstände nach Teil A

    Teil B Überwachungsgrenzen für Rückstände nach Teil A

    Teil C Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen (§ 98 Abs. 2)

    Teil D Grundsätze für die Ermittlung von Strahlenexpositionen bei Rückständen nach Teil A

    Teil D Grundsätze für die Ermittlung von Strahlenexpositionen bei Rückständen nach Teil A

    Anlage XIII (zu §§ 51 und 53) Information der Bevölkerung

    Teil A Information bei einer radiologischen Notstandsituation (zu § 51)

    Teil B Information in Vorbereitung auf eine radiologische Notstandssituation (zu § 53)

    Anlage XIV (zu § 48 Abs. 4) Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung

    Anlage XIV (zu § 48 Abs. 4) Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung

    Anlage XV (zu den §§ 70, 70a und 71) Standarderfassungsblatt für hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ)

    Anlage XV (zu §§ 70, 70a und 71) Standarderfassungsblatt für hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ)

    Anlage XVI (zu § 4 Absatz 3) Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten

    Teil A Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen (Medizin)

    Teil B Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung außerhalb der Medizin


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