Aktuelle Meldungen

BGH: Kein Erfolgshonorar für Vermittlung der Zulassung zum Studium bei Nichtannahme des Studienplatzes
Eine Klausel in einem Vertrag über die Vermittlung eines Studienplatzes, nach der die volle Vergütung bereits mit der Zusage des Studienplatzes durch die Universität gezahlt werden muss, ist unwirksam.
05.06.2025 BGH I ZR 160/24 BGB § 307 Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025106.html?nn=10690868

BVerwG: Gemeinsame Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte der Länder und des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts zur geplanten Verlagerung des Rechtswegs in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten auf die Sozialgerichtsbarkeit
Bei den Rechtsgebieten Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld, BAföG und Unterhaltsvorschuss handelt es sich um Kernmaterien der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Verwaltungsgerichte gewährleisten in diesen Streitigkeiten seit jeher den erforderlichen effektiven und kurzfristigen Rechtsschutz und werden den Bedürfnissen der Rechtsschutzsuchenden gerecht. Durch diese jahrzehntelange Entscheidungspraxis sind in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowohl ein besonderes Fachwissen als auch die notwendigen Strukturen für eine zügige und angemessene Bearbeitung der Verfahren vorhanden. Hingegen gibt es keine sachliche Begründung für die geplante Zuweisung der genannten Rechtsgebiete zu den Sozialgerichten.
05.06.2025 BVerwG Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2025/43

BVerfG: Unzulässige Organklagen des BSW zur Ausgestaltung des Wahlrechts
Soweit das BSW sich gegen das Unterlassen der Einführung eines Rechtsbehelfs wendet, mithilfe dessen eine Neuauszählung der Stimmen verlangt werden kann, ist es nicht antragsbefugt, weil es eine Verletzung ihrer Rechte durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners nicht hinreichend darlegt. Soweit das BSW die Stimmzettelgestaltung beanstandet, ist der Vortrag ebenfalls nicht hinreichend substantiiert. Die Ausführungen können schon deshalb keine Rechtsverletzung begründen, weil sie an der – vom BSW zunächst zwar zutreffend wiedergegebenen, sodann jedoch von ihm ausgeblendeten – geltenden Rechtslage vorbeigehen.
03.06.2025 BVerfG 2 BvE 6/25; 2 BvE 9/25 BWG § 30 Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-048.html?nn=68112

BVerfG: Vorschläge für die Wahl eines BVerfG-Richters
Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts beabsichtigt, über den in § 7a Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehenen Vorschlag zu beschließen, wenn eine Wahl nach § 6 Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes betreffend die Nachfolge des Richters des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christ durch den sich in Kürze konstituierenden 21. Deutschen Bundestag nicht in überschaubarer Zeit erfolgen sollte.
22.05.2025 BVerfG BVerfGG § 7a Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-045.html?nn=68112

BGH: Amtshaftung bei Fehlern von Rettungsleitstellen in der Notfallrettung
Das Berufungsgericht hätte ein Sachverständigengutachten zu der Frage einholen müssen, ob im konkreten Fall eine Indikation zur sofortigen Entsendung eines Notarztes bestand.
15.05.2025 BGH III ZR 417/23 BGB § 839 Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025097.html?nn=10690868

BVerfG: Kein Ausschluss von Richtern wegen Befangenheit bei offensichtlich missbräuchlichem Verhalten
Hinsichtlich der Richterablehnung nach § 19 Abs. 1 BVerfGG entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Ablehnungsgesuche, die sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützen, offensichtlich unzulässig und unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zu verwerfen sind (vgl. BVerfGE 159, 26 <30 Rn. 13, 39 Rn. 35> m. w. N. – Äußerungen der Bundeskanzlerin Merkel in Südafrika – Befangenheitsgesuch). Dasselbe gilt für missbräuchliche Ablehnungsgesuche (vgl. BVerfGE 11, 343 <348>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juni 2020 - 1 BvR 1634/18 -, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2022 - 2 BvR 2126/22 -, Rn. 1). Hierdurch wird auch gewährleistet, dass offensichtlich unberechtigte Ablehnungsgesuche, selbst wenn sie gegen mehrere Richter angebracht werden, die Beschlussfähigkeit des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers von vornherein nicht zu beeinflussen vermögen.
12.05.2025 BVerfG 2 BvR 505/24 BVerfGG § 18 Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/05/rk20250512_2bvr050524.html

Aktuelle Gesetze und Verordnungen

Dokumentationsstand:Bundesrecht
BGBl. I Nr. 143 vom 16.06.2025
BGBl. II Nr. 170 vom 30.05.2025
BAnz. vom 14.12.2023

  • Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
    vom 26.05.2025
  • Geschäftsordnung des Bundesrates
    vom 23.05.2025
  • Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
    vom 23.05.2025
  • Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Hundertneunundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)
    vom 19.05.2025
  • Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Hundertfünfundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Eggenfelden)
    vom 19.05.2025
  • Verordnung zur Änderung der See-Berufsausbildungsverordnung
    vom 14.05.2025
  • Verordnung zur Anpassung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen
    (Gasspeicherfüllstandsverordnung - GasSpFüllstV) vom 05.05.2025
  • Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
    vom 30.04.2025
  • Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren
    (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV) vom 30.04.2025
  • Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
    vom 30.04.2025


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