Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln 
(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) [Verordnung] [Bundesrecht] [BMA BMW] [FNA: 805-3-14]
Fassung: 03.02.2015 BGBl. I Nr. 4 S. 49 - 90 PDF-Format  Gültig ab: 01.06.2015
Stand: 18.12.2025

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Artikel 27 vom 18.12.2025
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Inhaltsübersicht 
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
     § 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung  (letzte Änderung)
     § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
     § 3 Gefährdungsbeurteilung
     § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
     § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
     § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
     § 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
     § 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
     § 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
     § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
     § 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
     § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
     § 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
     § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
Abschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
     § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
     § 16 Wiederkehrende Prüfung
     § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
     § 18 Erlaubnispflicht
Abschnitt 4 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
     § 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
     § 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
     § 21 Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
     § 22 Ordnungswidrigkeiten
     § 23 Straftaten
     § 24 Übergangsvorschriften
Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
     Inhaltsübersicht 
     1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln
     2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten
     3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen
     4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen
     5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen
Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
     Abschnitt 1 Zugelassene Überwachungsstellen
     Abschnitt 2 Aufzugsanlagen
     Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen
     Abschnitt 4 Druckanlagen
Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
     Abschnitt 1 Krane
     Abschnitt 2 Flüssiggasanlagen
     Abschnitt 3 Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik



Entscheidungen zu BetrSichV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BAG 1 ABR 25/15 28.03.2017
BGH V ZR 96/16 13.01.2017
VG  Köln 14 L 833/13 08.08.2013
VG  Trier 5 K 1021/12.TR 21.02.2013
VG  Frankfurt am Main 6 K 945/09 05.09.2012
VG  Köln 2 K 3525/11 28.08.2012
VG  Augsburg Au 4 K 11.1424 01.08.2012
VG  Augsburg Au 4 K 11.1425 01.08.2012
VG  München M 16 K 11.5809 19.03.2012

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