Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See 
(Kollisionsverhütungsregeln - KVR) [Verordnung] [Bundesrecht] [BMV] [FNA: 9511-20]
Erste Fassung: 20.10.1972 BGBl. II Nr. 34 S. 1023 - 1060 Letzte Fassung: 13.06.1977 BGBl. I Nr. 34 S. 813 - 829  Gültig ab: 15.07.1977
Stand: 07.12.2021

Geändert durch Zum Gesetzestext: Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See Artikel 1 vom 07.12.2021
Zur NormListe aller Änderungen
Teil A Allgemeines
     Regel 1 Anwendung
     Regel 2 Verantwortlichkeit
     Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Teil B Ausweich- und Fahrregeln
     Abschnitt I Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen
     Abschnitt II Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben
     Abschnitt III Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht
Teil C Lichter und Signalkörper
     Regel 20 Anwendung
     Regel 21 Begriffsbestimmungen
     Regel 22 Tragweite der Lichter
     Regel 23 Maschinenfahrzeuge in Fahrt
     Regel 24 Schleppen und Schieben
     Regel 25 Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter Ruder
     Regel 26 Fischereifahrzeuge
     Regel 27 Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte Fahrzeuge
     Regel 28 Tiefgangbehinderte Fahrzeuge
     Regel 29 Lotsenfahrzeuge
     Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund
     Regel 31 Wasserflugzeuge
Teil D Schall- und Lichtsignale
     Regel 32 Begriffsbestimmungen
     Regel 33 Ausrüstung für Schallsignale
     Regel 34 Manöver- und Warnsignale
     Regel 35 Schallsignale bei verminderter Sicht
     Regel 36 Aufmerksamkeitssignale
     Regel 37 Notsignale
Teil E Befreiungen
     Regel 38 Befreiungen
Teil F Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens  (letzte Änderung)
     Regel 39 Begriffsbestimmungen  (letzte Änderung)
     Regel 40 Anwendung  (letzte Änderung)
     Regel 41 Überprüfung der Einhaltung  (letzte Änderung)
Anlage I Anordnung und technische Einzelheiten der Lichter und Signalkörper
Anlage II Zusatzsignale für nahe beieinander fischende Fahrzeuge
Anlage III Technische Einzelheiten der Schallsignalanlagen
Anlage IV Notzeichen
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See" (vom 15.7.1977 bis 18.11.1989)

Wichtiger Hinweis:
Vorschriften, die im Bundesanzeiger oder im Bundesgesetzblatt Teil II verkündet werden und nicht Bestandteil des Fundstellennachweises A (FNA) sind, werden derzeit nicht systematisch aktualisiert. Diese Normen sind deshalb möglicherweise nicht immer auf aktuellem Stand.



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