Zivilprozessordnung 
[Gesetz] [Bundesrecht] [BMJ] [FNA: 310-4]
Erste Fassung: 30.01.1877 RGBl. Nr. 6 S. 83 - 243 Letzte Fassung: 05.12.2005 BGBl. I Nr. 72 S. 3202 - 3204 PDF-Format  Gültig ab: 19.02.1877
Stand: 24.10.2024
Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren
Fassung: 26.11.2001  Gültigab: 01.01.2002 
Geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Reform des Zivilprozesses Artikel 2 Abs. 2  vom 26.11.2001
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Inhalt


Fassungen:
30.01.1877 Zum Fassungsvergleich mit Vorgängerversion
22.12.1997 Zum Fassungsvergleich mit Vorgängerversion
26.11.2001
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
     § 1025 Anwendungsbereich
     § 1025a  (gültig bis 31.12.1997)
     § 1026 Umfang gerichtlicher Tätigkeit
     § 1027 Verlust des Rügerechts
     § 1027a  (gültig bis 31.12.1997)
     § 1028 Empfang schriftlicher Mitteilungen bei unbekanntem Aufenthalt
Abschnitt 2 Schiedsvereinbarung
     § 1029 Begriffsbestimmung
     § 1030 Schiedsfähigkeit
     § 1031 Form der Schiedsvereinbarung
     § 1032 Schiedsvereinbarung und Klage vor Gericht
     § 1033 Schiedsvereinbarung und einstweilige gerichtliche Maßnahmen
Abschnitt 3 Bildung des Schiedsgerichts
     § 1034 Zusammensetzung des Schiedsgerichts
     § 1035 Bestellung der Schiedsrichter
     § 1036 Ablehnung eines Schiedsrichters
     § 1037 Ablehnungsverfahren
     § 1038 Untätigkeit oder Unmöglichkeit der Aufgabenerfüllung
     § 1039 Bestellung eines Ersatzschiedsrichters
Abschnitt 4 Zuständigkeit des Schiedsgerichts
     § 1040 Befugnis des Schiedsgerichts zur Entscheidung über die eigene Zuständigkeit
     § 1041 Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes
Abschnitt 5 Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens
     § 1042 Allgemeine Verfahrensregeln
     § 1042a  (gültig bis 31.12.1997)
     § 1042b  (gültig bis 31.12.1997)
     § 1042c  (gültig bis 31.12.1997)
     § 1042d  (gültig bis 31.12.1997)
     § 1043 Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens
     § 1044 Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens
     § 1044a  (gültig bis 31.12.1997)
     § 1044b  (gültig bis 31.12.1997)
     § 1045 Verfahrenssprache
     § 1046 Klage und Klagebeantwortung
     § 1047 Mündliche Verhandlung und schriftliches Verfahren
     § 1048 Säumnis einer Partei
     § 1049 Vom Schiedsgericht bestellter Sachverständiger
     § 1050 Gerichtliche Unterstützung bei der Beweisaufnahme und sonstige richterliche Handlungen
Abschnitt 6 Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
     § 1051 Anwendbares Recht
     § 1052 Entscheidung durch ein Schiedsrichterkollegium
     § 1053 Vergleich
     § 1054 Form und Inhalt des Schiedsspruchs
     § 1055 Wirkungen des Schiedsspruchs
     § 1056 Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens
     § 1057 Entscheidung über die Kosten
     § 1058 Berichtigung, Auslegung und Ergänzung des Schiedsspruchs
Abschnitt 7 Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
     § 1059 Aufhebungsantrag
Abschnitt 8 Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
     § 1060 Inländische Schiedssprüche
     § 1061 Ausländische Schiedssprüche
Abschnitt 9 Gerichtliches Verfahren
     § 1062 Zuständigkeit
     § 1063 Allgemeine Vorschriften
     § 1064 Besonderheiten bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen
     § 1065 Rechtsmittel
Abschnitt 10 Außervertragliche Schiedsgerichte
     § 1066 Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Buches 10



Entscheidungen zu Buch 10:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BFH IX B 86/22 08.08.2023
BGH I ZB 43/22 27.07.2023
BGH I ZB 74/22 27.07.2023
BGH I ZB 75/22 27.07.2023
BGH IX ZB 24/22 13.07.2023
BGH I ZB 10/23 12.07.2023
BGH V ZB 68/22 06.07.2023
BFH V B 13/22 30.06.2023
BAG 2 AZR 296/22 29.06.2023
BGH V ZB 15/22 21.06.2023
Weitere EntscheidungenWeitere Entscheidungen ...

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