Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten 
(Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMW BMWo] [FNA: 2129-69] [GESTA: 20/E011]
Fassung: 05.12.2022 BGBl. I Nr. 48 S. 2154 - 2159 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.2023
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
     § 1 Zweck des Gesetzes
     § 2 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
     § 3 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
     § 4 Maßgeblicher Zertifikatepreis
Abschnitt 3 Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten
     § 5 Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
     § 6 Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch bei Wohngebäuden
     § 7 Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
     § 8 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden
Abschnitt 4 Begleitregelungen
     § 9 Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen
Abschnitt 5 Evaluierung
     § 10 Erfahrungsbericht
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
     § 11 Übergangsregelungen
     § 12 Inkrafttreten
[Schlussformel] 
Anlage (zu den §§ 5 bis 7)



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