Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens 
[Gesetz] [Bundesrecht] [FNA: 2120-1]
Fassung: 03.07.1934 RGBl. I Nr. 71 S. 531 - 532  Gültig ab: 01.04.1935 bis: 17.08.2006
Stand: 14.08.2006
Ist mit Ablauf des 17.08.2006 außer Kraft getreten

Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (Dienstordnung für die Gesundheitsämter - Besonderer Teil)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (Dienstordnung - Allgemeiner Teil)
Aufgehoben durch Zum Gesetzestext:  Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit Artikel 2 vom 14.08.2006

Zur NormListe aller Verweise auf diese Norm
§ 1  (gültig bis 17.08.2006)
Fußnote:
Berichtigt RGBl. I 1934 S. 794

Nur als Bundesrecht aufgehoben, gilt als Landesrecht fort.




Entscheidungen zu Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
HessVGH  Kassel 7 A 2386/11 15.03.2013
BGH III ZR 64/99 20.07.2000
HessVGH  Kassel 11 UE 1486/88 08.12.1992
HessVGH  Kassel 5 UE 2510/85 13.08.1986

Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=GesWesVereinhG   Als Lesezeichen hinzufügen

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